Hauptzollamt vergiebt AEO-Zertifizierung an Stephan Bleicher Zollagentur

Hauptzollamt erteilt uns das AEO-C Zertifikat

Die AEO-C Zertifikat ist in allen Mitgliedstaaten der EU gültig und zeitlich nicht befristet

AEO-LogoHeute, am 10.01.2022, wurde der Stephan Bleicher Zollagentur durch das Hauptzollamt Saarbrücken der Status des zugelassenen Wirtschaftsbewilligten AEO-C (DE AEOC 131324) verliehen. AEO bedeutet „Authorized Economic Operator“ bzw. auf Deutsch ZWB oder „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.“ Die Zulassung zum AEO gilt als Gütesiegel, welches zunehmend von Kunden gefordert wird.

Diese Zertifizierung wird im Zollrecht der Europäischen Union ausschließlich Unternehmen verliehen, die sich durch Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, vorbildliche Einhaltung der Rechtsvorschriften und Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards auszeichnen. Für unsere Geschäftspartner aus dem Ausland ist diese Zertifizierung ein Beleg dafür, dass die Stephan Bleicher Zollagentur ein zuverlässiger, sicherer und liquider Geschäftspartner ist.

Neben vertrauensbildenden Maßnahmen bringt das neue Zertifikat auch einige Privilegien mit sich. In einigen Ländern werden sich die Durchlaufzeiten zu unserer Kundschaft verkürzen. Auch die Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen wird sich künftig vereinfachen. Zusätzlich können Sicherheitsleistungen gegenüber den Zollbehörden herab- und sogar ausgesetzt werden. Zuletzt ist unsere internationale Lieferkette („supply chain“) durchgängig abgesichert.

Wir freuen uns insbesondere darüber, dass unsere Kundschaft durch verkürzte Reaktions- und Durchlaufzeiten von dieser Zertifizierung profitieren.

Möchten Sie mehr über die Zertifizierung zum zugelassenem Wirtschaftsbeteiligten AEO erfahren? Auf der Seite des Zolls finden Sie weitere Informationen.

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